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12. Oktober 2026

Der Schweizer Sauna Bund (SSB), der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) und der Verband Hallen- und Freibäder (VHF) setzen sich gemeinsam für den Schutz der Privatsphäre in Schweizer Bädern und Saunen ein. Mit einer gemeinsamen Empfehlung, einem praxisorientierten Leitfaden und einem einheitlichen Informationsplakat unterstützen die drei Verbände die Betriebe im Umgang mit Smart Glasses und vergleichbaren Aufnahmegeräten.

Smart Glasses in Bädern und Saunen: Drei Schweizer Branchenverbände empfehlen ein Verbot

12. Oktober 2026 | Brancheninformation

Der Schweizer Sauna Bund (SSB), der Schweizerische Badmeister-Verband (SBV) und der Verband Hallen- und Freibäder (VHF) setzen sich gemeinsam für den Schutz der Privatsphäre in Schweizer Bädern und Saunen ein. Mit einer gemeinsamen Empfehlung, einem praxisorientierten Leitfaden und einem einheitlichen Informationsplakat unterstützen die drei Verbände die Betriebe im Umgang mit Smart Glasses und vergleichbaren Aufnahmegeräten.

Neue Technologien stellen Bäderbetriebe vor Herausforderungen

Smart Glasses und andere tragbare Geräte mit integrierten Kameras werden zunehmend unauffälliger. Moderne Aufnahmegeräte lassen sich teilweise kaum noch von gewöhnlichen Brillen oder anderen Alltagsgegenständen unterscheiden.

Gerade in Schwimmbädern, Saunen, Wellnessanlagen und Umkleidebereichen stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar. Gäste müssen darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre respektiert wird und keine unerlaubten Bild- oder Videoaufnahmen entstehen.

Um diesem Risiko entgegenzuwirken, haben sich die drei Schweizer Branchenverbände auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt.

Klare Empfehlung zur Anpassung der Badeordnungen

Der Schweizer Sauna Bund, der Schweizerische Badmeister-Verband und der Verband Hallen- und Freibäder empfehlen den Betreiberinnen und Betreibern sowie den zuständigen Städten und Gemeinden, ihre bestehenden Betriebs- und Badeordnungen entsprechend anzupassen.

Das Tragen von Smart Glasses und vergleichbaren optischen Geräten mit integrierter Kamerafunktion soll auf dem gesamten Areal von Bäder- und Saunaanlagen ausdrücklich untersagt werden. Ebenso soll das Verbot unerlaubter Foto- und Videoaufnahmen klar geregelt sein.

Ziel ist eine möglichst einheitliche Regelung, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte stärkt und gleichzeitig klare Handlungsgrundlagen für das Betriebspersonal schafft.

Praxisorientierter Leitfaden für Mitarbeitende

Ein Verbot allein genügt jedoch nicht. Mitarbeitende müssen wissen, wie sie bei Verdachtsfällen angemessen reagieren können.

Deshalb haben die drei Verbände gemeinsam den Leitfaden «Unerlaubte Aufnahmen in Bädern» erarbeitet.

Dieser enthält konkrete Empfehlungen zum Vorgehen bei Verdacht auf unerlaubtes Fotografieren oder Filmen. Dazu gehören insbesondere die Ansprache betroffener Personen, der Hinweis auf die geltende Badeordnung, das weitere Vorgehen bei einer Weigerung sowie die Dokumentation möglicher Vorfälle.

Besonderes Gewicht liegt auf einem ruhigen und deeskalierenden Vorgehen.

Die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Badegäste hat jederzeit Vorrang. Eine Beschlagnahmung von Aufnahmegeräten ist ausschliesslich Sache der Polizei.

Einheitliches Informationsplakat für Badegäste

Ergänzend zum Leitfaden steht den Betrieben ein gemeinsam gestaltetes Informationsplakat mit der Botschaft «Dein Schutz. Unsere Regel.» zur Verfügung.

Das Plakat weist auf das Verbot von Smart Glasses und vergleichbaren Geräten hin und soll gut sichtbar an Eingängen sowie an geeigneten Stellen innerhalb der Anlagen angebracht werden.

Die gemeinsame Gestaltung mit den Logos der drei Branchenverbände unterstützt eine einheitliche und wiedererkennbare Kommunikation gegenüber den Badegästen.

Gemeinsam Verantwortung für die Schweizer Bäderbranche übernehmen

Die Initiative zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit der Branchenverbände bei übergeordneten Herausforderungen ist.

Technologische Entwicklungen erfordern klare Regeln und praxistaugliche Lösungen. Dabei geht es nicht darum, neue Technologien grundsätzlich abzulehnen, sondern dort Grenzen zu setzen, wo die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen gefährdet werden können.

Die drei Verbände rufen die Betreiberinnen und Betreiber dazu auf, die Empfehlungen zu prüfen, ihre Badeordnungen entsprechend anzupassen und die bereitgestellten Hilfsmittel im Betriebsalltag einzusetzen.

Der Schutz der Privatsphäre ist eine gemeinsame Verantwortung – gegenüber den Gästen ebenso wie gegenüber den Mitarbeitenden.

Dokumente und Downloads

Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:

  • Medienmitteilung vom 12. Oktober 2026 – Gemeinsame Position der drei Schweizer Branchenverbände download
  • Leitfaden «Unerlaubte Aufnahmen in Bädern» – Handlungsempfehlungen für das Betriebspersonal download
  • Informationsplakat «Dein Schutz. Unsere Regel.» – Zur Verwendung in Bäder- und Saunaanlagen download

Eine gemeinsame Initiative von:

 

 

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