Der Vorstand wird gemäss Statuten von der Mitgliederversammlung gewählt und trägt die strategische Gesamtverantwortung für den Verband.
Statuten →Oberstes Organ des Vereins. Jährliche ordentliche Versammlung in den ersten vier Monaten.
Mindestens 1 Person. Amtszeit 2 Jahre. Führt laufende Geschäfte, vertritt den Verein nach aussen.
2 Rechnungsrevisoren oder eine juristische Person. Jährliche Stichkontrolle der Buchführung.